Konzept des ambulant betreuten Wohnens
Allgemeines
Seit 1997 bieten wir ambulant betreutes Wohnen im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 53/54 SGB XII an. Unser Betreuungsteam setzt sich zusammen aus Dipl. Sozialpädagogen/Sozialarbeitern, Pflegefachkräften, Haushaltshilfen und Zivildienstleistenden. Wir arbeiten eng gemeinschaftlich zusammen, um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten.
Ambulant betreutes Wohnen ist eine Hilfe im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zum selbstständigen Wohnen außerhalb von Einrichtungen. Das betreute Wohnen als ambulantes Angebot nach §§ 53/54 SGB XII schließt andere Hilfeleistungen nach dem SGB XII in Verbindung mit § 55 SGB IX wie zum Beispiel Hilfe zur Pflege, Haushaltshilfe, persönliche Hilfe sowie rechtliche Hilfe nicht aus.
Ambulant betreutes Wohnen ist eine Betreuungsform zur sozialen Eingliederung von behinderten Menschen. Ziel der Hilfe ist es, die Fähigkeiten von behinderten Menschen zu erhalten und zu stärken, um ihnen zu ermöglichen, ein selbstständiges Leben in der Gemeinschaft zu führen.
Dazu ist es auch erforderlich, die Hilfen anderer Sozialleistungsträger zu erschließen. Ambulant betreutes Wohnen kann vorübergehend, für längere Zeit oder im Einzelfall lebenslang angezeigt sein. Dabei können die behinderten Menschen allein, in einer Partnerschaft, innerhalb einer Familie oder in einer Wohngemeinschaft leben.
Durch das ambulant betreute Wohnen darf keine neue Abhängigkeit für den behinderten Menschen entstehen, sondern das Eingliederungsziel soll erreicht werden. Ambulante Eingliederungshilfe ist dann die geeignete Hilfeform, wenn nach den Umständen des Einzelfalles feststeht, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Heimbetreuungsbedürftigkeit besteht.
Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppe)
Zielgruppe unseres ambulant betreuten Wohnens sind Menschen mit geistigen und/oder seelischen Behinderungen im Sinne der §§ 53/54 SGB XII. Sie benötigen vorübergehend, für längere Zeit oder im Einzelfall lebenslang Unterstützung in der selbstständigen Lebensführung. Ein stationäres Angebot ist nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich.
Notwendige Voraussetzung ist eine grundlegend vorhandene Selbstorganisationsfähigkeit, den überwiegenden Teil des Lebensalltags allein oder mit Hilfe Dritter strukturieren und bewältigen zu können.
Ihre Ansprechpartner für die Eingliederungshilfe sind
Jens Willers Teamleiter) – Dipl. Sozialpädagoge/Sozialarbeiter Tel 0176 1 9312 - 035
Sandra Hees (Stellvert.Teamleiterin) – Dipl. Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin Tel 0176 1 9312 - 004